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   FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 3 K 869/04   

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FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 3 K 869/04 (https://dejure.org/2009,8688)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.09.2009 - 3 K 869/04 (https://dejure.org/2009,8688)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. September 2009 - 3 K 869/04 (https://dejure.org/2009,8688)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei Übertragung eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen einer KG in das Vermögen einer Zebragesellschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 5 EStG; § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 39 Abs. 1 AO; § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO
    Besteuerung eines bei einer entgeltlichen Übertragung eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen einer Kommanditgesellschaft in das Vermögen einer sog. Zebragesellschaft entstandenen Veräußerungsgewinns

  • Betriebs-Berater

    Veräußerung eines Wirtschaftsguts an eine sog. Zebragesellschaft führt zur steuerpflichtigen Aufdeckung stiller Reserven

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; AO § 39 Abs. 1
    Veräußerungsgewinn bei entgeltlicher Übertragung eines Grundstücks aus BV einer KG in das Vermögen einer Zebra-Gesellschaft steuerbar; Veräußerungsgewinn; Zebra-Gesellschaft; Entgeltliche Übertragung; Grundstück

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Veräußerungsgewinn bei entgeltlicher Übertragung eines Grundstücks aus BV einer KG in das Vermögen einer Zebra-Gesellschaft steuerbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 756
  • EFG 2010, 729
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 02.04.2008 - IX R 18/06

    Einbringen von Miteigentumsanteilen an Grundstücken in eine vermögensverwaltende

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 3 K 869/04
    Eine getrennte Zurechnung ist für die Besteuerung erforderlich, wenn eine Gesamthandsgemeinschaft nicht selbst Schuldnerin der Steuer ist, aber den Besteuerungstatbestand erfüllt (Urteil des BFH vom 06. Oktober 2004 IX R 68/01, BStBl II 2005, 324 m.w.N.; Urteil des BFH vom 02. April 2008 IX R 18/06, BStBl II 2008, 679).

    Die Erhöhung der Beteiligungsquote führt zu einer Anschaffung (Urteil des BFH vom 02. April 2008 IX R 18/06, a.a.O.).

  • BFH, 31.03.1977 - IV R 54/72

    Gesellschafter einer KG - Veräußerung eines Wirtschaftsgutes -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 3 K 869/04
    Dies gilt grundsätzlich auch bei der Übertragung von Wirtschaftgütern zwischen Gesellschaftern und den Gesellschaften, an denen sie beteiligt sind (Urteil des BFH vom 05. November 1985 VIII R 257/80, BStBl II 1986, 53 m.w.N.; Urteil des BFH vom 31. März 1977 IV R 54/72, BStBl II 1977, 415; Urteil des BFH vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BStBl II 2002, 420).

    Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens in ein Gesamthandsvermögen zu Fremdbedingungen führt zu einer vollen Gewinnrealisation (Urteil des BFH vom 31. März 1977 IV R 54/72, BStBl II 1977, 415).

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 58/98

    Buchwertfortführung bei Einbringung in Personengesellschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 3 K 869/04
    Dies gilt grundsätzlich auch bei der Übertragung von Wirtschaftgütern zwischen Gesellschaftern und den Gesellschaften, an denen sie beteiligt sind (Urteil des BFH vom 05. November 1985 VIII R 257/80, BStBl II 1986, 53 m.w.N.; Urteil des BFH vom 31. März 1977 IV R 54/72, BStBl II 1977, 415; Urteil des BFH vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BStBl II 2002, 420).

    Nach der einschlägigen Rechtsprechung stellt die Einbringung eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft kein steuerliches Anschaffungsgeschäft dar, wenn sie gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt (Urteil des BFH vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BStBl II 2002, 420).

  • BFH, 02.09.1992 - XI R 21/91

    Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer GbR zulasten eines Gesellschafters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 3 K 869/04
    Sie enthält jedoch keine rechtliche Grundlage für die Zuweisung von Geschäften der Gesellschaft an deren Gesellschafter (Urteil des BFH vom 02. September 1992 XI R 21/91, BStBl. II 1993, 668).
  • BFH, 05.11.1985 - VIII R 257/80

    Verkauf des Schiffes einer Partenreederei als Betriebsveräußerung im ganzen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 3 K 869/04
    Dies gilt grundsätzlich auch bei der Übertragung von Wirtschaftgütern zwischen Gesellschaftern und den Gesellschaften, an denen sie beteiligt sind (Urteil des BFH vom 05. November 1985 VIII R 257/80, BStBl II 1986, 53 m.w.N.; Urteil des BFH vom 31. März 1977 IV R 54/72, BStBl II 1977, 415; Urteil des BFH vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BStBl II 2002, 420).
  • BFH, 06.10.2004 - IX R 68/01

    Einbringen von Grundstücken in eine personenidentische GbR - Schuldzinsen als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 3 K 869/04
    Eine getrennte Zurechnung ist für die Besteuerung erforderlich, wenn eine Gesamthandsgemeinschaft nicht selbst Schuldnerin der Steuer ist, aber den Besteuerungstatbestand erfüllt (Urteil des BFH vom 06. Oktober 2004 IX R 68/01, BStBl II 2005, 324 m.w.N.; Urteil des BFH vom 02. April 2008 IX R 18/06, BStBl II 2008, 679).
  • BFH, 11.03.1992 - II R 157/87

    Zurechnung eines Anteils an negativem Einheitswert an Kommanditisten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 3 K 869/04
    Bei der Aufspaltung der Gesamthand in eine Bruchteilsgemeinschaft handelt es sich um eine gedankliche Fiktion für steuerliche Zwecke soweit dies für die Besteuerung erforderlich ist (Urteil des BFH vom 11. März 1992 II R 157/87, BStBl II 1992, 543; Klein-Brockmeyer § 39 AO, Rn. 43).
  • BFH, 20.02.2003 - III R 34/01

    Betriebsveräußerung an Mitunternehmer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 3 K 869/04
    Aus § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG folge zudem, dass die Veräußerung von Wirtschaftsgütern zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern Veräußerungen und nicht Entnahmen bzw. Einlagen darstellen (Urteil des BFH vom 20. Februar 2003 III R 34/01, BStBl II 2003, 700; Klein-Brockmeyer § 39 AO, Rn. 43).
  • BFH, 04.10.1990 - X R 148/88

    Spekulationsgewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an geschlossenen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 3 K 869/04
    Diese Vorschrift regelt die Zurechnung von Wirtschaftsgütern in persönlicher Hinsicht (Tipke/Kruse-Kruse § 39 AO, Rn. 80; Urteile des BFH vom 04. Oktober 1990 X R 148/88, BStBl II 1992, 211; vom 10. Juli 1996 X R 103/95, 1997, 678).
  • FG München, 12.11.2001 - 1 V 1228/01

    Gewerbesteuerpflicht des Gewinns eines Grundstückshändlers aus der Veräußerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 3 K 869/04
    Dies führt bei einer im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels tätigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) dazu, dass ein Gewinn aus einer Grundstücksveräußerung beim Gesellschafter, der gewerbliche Einkünfte erzielt, zu erfassen ist, da sonst eine Besteuerung nicht gewährleistet wäre (Beschluss des FG München vom 12. November 2001 1 V 1228/01, EFG 2002, 420).
  • BFH, 08.06.2000 - IV R 37/99

    Gewerbliche Prägung einer GbR

  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 83/00

    Mietvertrag zwischen einer GbR und ihrem Gesellschafter

  • BFH, 10.07.1996 - X R 103/95

    Kein Spekulationsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a. F. bei Erwerb

  • BFH, 26.04.2012 - IV R 44/09

    Verkauf von Betriebsvermögen des Gesellschafters an Zebragesellschaft; keine

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 729 veröffentlicht.
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